Resort-Bestimmungen
I Allgemeine Bestimmungen
a. Die Grundsätze der Ordnung sollen die Rechte aller Gäste des Ferienresorts & Camping InterCamp’84 *** schützen.
im Folgenden Zentrum genannt.
b. Der Aufenthalt in der Einrichtung setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Bestimmungen voraus.
c. Diese Regeln regeln die Verhaltenspflichten der Gäste während ihres Aufenthalts und die Art und Weise der Nutzung der zur Verfügung gestellten technischen Geräte und Geräte.
d. Personen, die ihren Aufenthalt im Zentrum gebucht und bezahlt haben, haben das Recht, im Zentrum zu bleiben. Personen, die nicht für den Aufenthalt im Zentrum registriert sind, ist der Aufenthalt auf dem Gelände des Zentrums nicht gestattet.
e. Gäste, die die Dienste des Zentrums nutzen, verpflichten sich, Folgendes einzuhalten:
– Bestimmungen dieser Verordnung,
– Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften,
– Buchungs- und Stornierungsbedingungen,
– Vorschriften des Freizeitbades,
– Spielplatzordnung und Befolgung der Anweisungen des Zentrumspersonals.
f. Das Resort haftet nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der in dieser Ordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften durch die Gäste des Resorts entstehen.
g. Es ist verboten, auf dem Gelände des Zentrums Handels-, Glücksspiel-, Verkaufsförderungs- und Werbeaktivitäten durchzuführen, ohne die Zustimmung der Leitung des Zentrums einzuholen.
h. Das Resort erlaubt seinen Gästen nicht, eigenständig besondere Veranstaltungen im Resort zu organisieren, es sei denn, es handelt sich um Veranstaltungen, die zuvor mit der Resortleitung vereinbart wurden.
i. Ein Erste-Hilfe-Kasten ist an der Rezeption des Zentrums und beim Bademeister im Schwimmbad erhältlich
II An- und Abreise der Gäste
a. Unmittelbar nach der Ankunft im Resort ist der Gast verpflichtet, an der Rezeption einzuchecken. Um die Registrierungsformalitäten zu erledigen,
Der Gast muss die Ausweisdokumente aller im Resort übernachtenden Personen vorlegen.
b. Der gesamte Aufenthalt ist bei der Ankunft zu bezahlen. Für einen gebuchten und nicht in Anspruch genommenen Aufenthalt erfolgt keine Rückerstattung in bar.
c. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz dauert von 12:00 Uhr am ersten Tag Ihres Aufenthalts und endet um 12:00 Uhr am Abreisetag. Ein längerer Aufenthalt auf dem Campingplatz wird als weiterer Aufenthaltstag gezählt.
d. Der Hoteltag in Sommerhäusern ist ab 15:00 Uhr am ersten Tag Ihres Aufenthalts und endet um 10:00 Uhr am Abreisetag.
e. Auf dem Campingplatz registrierte Gäste erhalten eine Aufenthaltskarte, die sie während ihres Aufenthalts zur Kontrolle aufbewahren sollten, sowie ein Identifikationsarmband, das sie während des gesamten Aufenthalts am Handgelenk tragen sollten. Wenn das Tor- oder Sicherheitspersonal den Gast nicht identifizieren kann, weil er kein Identifikationsarmband trägt oder die Aufenthaltskarte mit einem Ausweisdokument nicht vorlegt, wird dem Gast der Zutritt zur Anlage verweigert.
f. Gäste, die mit dem Auto anreisen, erhalten eine Eintrittskarte, die sie in der unteren rechten Ecke hinter der Windschutzscheibe des Autos platzieren müssen.
g. Besuche unserer Gäste durch Dritte sind nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption möglich.
III Nutzung von Sommerhäusern
a. Das Resort garantiert seinen Gästen die Nutzung von Sommerhäusern, die den Anforderungen der Objektkategorie entsprechen. Im Falle von
Bei Vorbehalten bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit der Facility Manager dies mitteilen kann
sofortige Antwort.
b. Der Gast haftet für Schäden oder Zerstörungen seiner Ausrüstung und technischen Geräte, die durch sein Verschulden und das Verschulden der Besucher verursacht werden.
c. Sämtliche Abfälle, die Gäste während ihres Aufenthaltes im Resort produzieren, müssen selbst entsorgt werden, indem sie abtransportiert werden
Entsorgen Sie sie in Müllcontainern, die sich auf dem Gelände des Zentrums befinden. Ebenso sind die Gäste verpflichtet, vor dem Verlassen des Ferienhauses das von ihnen bewohnte Ferienhaus und den umliegenden Raum aufzuräumen und alle Abfälle in für eine bestimmte Abfallart vorgesehene Behälter zu entsorgen.
d. Insbesondere ist in den Ferienhäusern Folgendes verboten:
i. Rauchen und das sogenannte E-Zigaretten,
ii. Braten von Fisch und anderen Speisen in heißem Öl
iii. Gehen in Schuhen, die den Boden beschädigen,
iv. Mitnehmen/Bewegen von Gegenständen aus der Hütte nach draußen oder an andere Orte (z. B. Möbel, Bettwäsche, Küchenutensilien usw.)
v. Verwendung leistungsstarker Elektrogeräte, die nicht zur Standardausstattung des Hauses gehören (z. B. eigene Herde, Heizgeräte und andere Geräte, die den Betrieb der Elektroinstallation der Einrichtung stören können),
vi. Anzünden eines Grills auf Holzterrassen von Häusern oder in einem Abstand von mindestens 1,5 m von den Wänden des Hauses oder der Holzterrasse und in Reichweite der Baumkrone. Personen, die den Grill anzünden, sind verpflichtet, ihn während des Abbrennens zu beaufsichtigen, und die verbrauchte und abgekühlte Kohle/Brennstoff sollte an der von der Rezeption des Resorts angegebenen Stelle ausgeschüttet werden.
e. Beim Check-in wird für jedes Campinghaus eine Kaution in Höhe von 300,00 PLN für etwaige Schadensersatzansprüche erhoben, die aus dem Verschulden des Gastes des Resorts und seiner Besucher resultieren. Bei Überschreitung der Schadensersatzansprüche ist der Gast verpflichtet, den fehlenden Betrag zu ersetzen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gemieteten Räume oder des übertragenen Eigentums des Resorts entstehen und aus Gründen entstehen, die der Gast zu vertreten hat, werden vor Ort, d Es stellt sich heraus, dass die Kaution ausreicht, um diese Kosten zu decken (z. B. Reparatur von Schäden oder Kauf beschädigter/verlorener Gegenstände). Die Schadensregulierung erfolgt zu den aktuell geltenden Preisen, die die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Geräte oder Gegenstände oder die Beseitigung etwaiger Schäden/Schmutz ermöglichen. usw. Wenn die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Schadens nicht ermittelt werden können, ist eine rechtzeitige Schätzung des Schadens 7 Tage nach Entdeckung des Schadens zulässig Wie oben beschrieben stellt das Resort dem Gast des Resorts eine zusätzliche Rechnung aus, die die Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und den tatsächlichen Kosten für die Reparatur des Schadens zuzüglich der fälligen Steuer, die eine erneute Reservierung unmöglich macht, abdeckt. Dem Gast werden auch die Kosten für entgangenen Gewinn und Kosten im Zusammenhang mit Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit eines weiteren Aufenthalts der Gäste im Resort in Rechnung gestellt. Die Resortleitung behält sich das Recht vor, die Höhe der rückzahlbaren Kaution ohne Vorankündigung zu ändern
einen Grund geben.
f. Die Anzahlung wurde unter anderem einbehalten. bleibt im Fall:
i. Verstoß gegen die Bestimmungen des Zentrums
ii. Verwüstung
iii. Geräteschaden
iv. Nachts die Stille stören (300,00 PLN)
v. Ein Chaos hinterlassen (100,00 PLN)
vi. Geschirr ungewaschen lassen (100,00 PLN)
vii. Hinterlassen von Abfällen und Müll im Ferienhaus nach dem Aufenthalt (100,00 PLN)
viii. Verlust Ihres Schlüssels/Ihrer Karte (70,00 PLN)
ix. Angabe der Anzahl der im Ferienhaus übernachtenden Personen (300,00 PLN)
x. Verletzung eines geschlossenen Bereichs (z. B. Schwimmbadbereich außerhalb der Geschäftszeiten) (300,00 PLN)
xi. Anzünden von Lagerfeuern und Grillen auf den Terrassen der Ferienhäuser und an nicht dafür vorgesehenen Orten (300,00 PLN)
xii. Räuchern, Braten und Schaben von Fisch in den Häusern (300,00 PLN)
xiii. Ungerechtfertigter Einsatz eines Feuerlöschers (300,00 PLN)
xiv. Verstoß gegen die Regeln für den Aufenthalt bei Tieren (300,00 PLN)
IV Nutzung des Campingplatzes
a. Der Standort der Campingausrüstung und des Fahrzeugs des Gastes wird vom Personal an der Rezeption festgelegt.
b. Der Aufenthalt ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz (markierte Stellplätze) gestattet.
c. Dem Gast ist es untersagt, den Stellplatz ohne vorherige Genehmigung des Rezeptionspersonals zu wechseln.
d. Kinder sollten von ihren Eltern oder Personen, die direkt für sie verantwortlich sind, beaufsichtigt werden. Die Nutzung der Geräte, des Spielplatzes und der Dienstleistungen des Zentrums durch Kinder darf nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson erfolgen. Das Zentrum lehnt diesbezüglich jegliche Verantwortung ab.
e. Es ist verboten, Fahrzeuge (für kürzere oder längere Zeiträume) auf den Straßen des Zentrums zu parken.
f. Die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen innerhalb des Zentrums beträgt 5 km/h.
g. Der Gast ist verpflichtet, den Campingplatz sauber zu halten, die Einrichtungen zu nutzen und andere Touristen, die den Campingplatz nutzen, nicht zu stören.
h. Der Gast ist verpflichtet, die sanitären, epidemiologischen und brandschutztechnischen Vorschriften einzuhalten. Auf dem Campingplatz ist das Anzünden von Feuer verboten, außer im dafür vorgesehenen Bereich. i. Vor dem Verlassen des Campingplatzes ist der Gast verpflichtet, den Ort, an dem er sich aufgehalten hat, zu reinigen und unversehrt zu hinterlassen.
j. Der Rezeptionist hat das Recht, einer betrunkenen Person oder einer unbeaufsichtigten Person unter 16 Jahren den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern.
Erwachsene.
k. Der Rezeptionsmitarbeiter hat das Recht, dem Gast die Möglichkeit des weiteren Aufenthalts im Zentrum zu entziehen, wenn er gegen die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt
z.B. Ruhestörung, Alkoholmissbrauch oder aggressives Verhalten etc. ohne Rückerstattung des für den Aufenthalt gezahlten Betrags.
V Nutzung technischer Geräte und Geräte
a. Gäste können elektrische und kommunale Geräte und Geräte des Resorts nutzen. Geräte und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und auf eigene Gefahr verwendet werden.
b. Es ist verboten, die Schwimmbadanlage ohne Rettungsschwimmer zu benutzen. Das Schwimmbad ist geöffnet von: 10:00–14:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr an klaren Tagen vom 1. Juli bis 25. August. Die Nutzung von Schwimmbädern wird durch eine gesonderte Regelung geregelt, die am Eingang des Schwimmbades ausliegt.
c. Geschirrspülen und Wäschewaschen dürfen nur an speziell dafür vorgesehenen Orten erfolgen.
d. Es ist verboten, das Auto zu waschen, das Öl im Fahrzeug zu wechseln usw. auf dem Gelände des Zentrums.
e. Waschbecken, Duschen, Urinale und Toiletten müssen bestimmungsgemäß genutzt werden; Gäste müssen sich darüber im Klaren sein, dass es sich um sanitäre Anlagen handelt, die von allen Gästen des Campingplatzes gemeinsam genutzt werden.
f. Der Anschluss und die Trennung von der Elektroinstallation (Elektrokasten) erfolgt nur durch autorisiertes Campingpersonal.
g. Bitte melden Sie etwaige Mängel, die bei der Nutzung des Centergeländes auftreten, laufend dem Personal.
VI Aufbewahrung persönlicher Gegenstände und Haftung für innerhalb der Einrichtung erlittene Verletzungen.
a. Der Gast ist verpflichtet, für sein Eigentum und seine persönlichen Gegenstände, die er im Resort zurücklässt, Sorge zu tragen.
b. Das Resort übernimmt keine Haftung für Autos, Wertsachen und persönliche Gegenstände, die von Benutzern und Gästen auf dem Gelände des Resorts aufbewahrt werden. Bitte lassen Sie beim Verschließen Ihres Anhängers oder Zeltes die nötige Sorgfalt walten und schützen Sie wertvolle Gegenstände entsprechend.
c. Das Resort und seine Leitung haften nicht für Unfälle oder Verletzungen, die auf dem Gelände durch das Verschulden von Gästen entstehen.
VII Schutz des Zentrums
a. Gäste sind verpflichtet, Müll in die im Resort aufgestellten Körbe zu werfen.
b. Es ist verboten, Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter wegzuwerfen.
c. Gäste sind verpflichtet, alle im Resort befindlichen Pflanzen zu schützen.
d. Das Ablassen von Grauwasser und flüssigem Abfall sollte nur an dafür vorgesehenen Stellen erfolgen.
e. Es ist verboten, Grauwasser und flüssige Abfälle direkt auf Grünflächen zu schütten.
VIII Ordnung und Frieden
a. Gäste sind verpflichtet, für Ordnung und Ruhe zu sorgen.
b. Das Rauchen von Zigaretten (einschließlich der sogenannten E-Zigaretten) ist innerhalb der Einrichtung, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, strengstens verboten.
c. Auf dem Gelände des Resorts ist die Verwendung von Radios, tragbaren Tongeräten und anderen Geräten, die laute Musik oder andere Geräusche im Freien abspielen, sowie jegliches Verhalten, das den ruhigen Aufenthalt und die Entspannung anderer Gäste des Resorts erheblich stören könnte, verboten Resort ist verboten.
d. Alle Personen, die sich im Zentrum aufhalten, sind verpflichtet, nachts Ruhezeiten einzuhalten. 23:00-7:00 Uhr.
e. Es ist verboten, im Resort Partys und gesellschaftliche Veranstaltungen ohne Zustimmung der Rezeption zu organisieren.
f. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Gelände des Zentrums ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen gestattet. Das Parken auf Kommunikationswegen innerhalb der Anlage ist verboten. Für das Parken an verbotenen Orten erhebt das Zentrum eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 PLN für jeden festgestellten Fall der Nichteinhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Parkregeln für Fahrzeuge.
IX Regeln für den Aufenthalt von Tieren
a. Der Aufenthalt von Haustieren im Zentrum ist gestattet, mit Ausnahme aggressiver Tiere (einschließlich Hunde „von gesetzlich als gefährlich anerkannten Rassen“, kranker und giftiger Tiere).
b. Der Aufenthalt von Tieren (einschließlich Hunden) im Zentrum ist nur möglich, wenn dies an der Rezeption des Zentrums gemeldet und bei der Buchung des Aufenthalts oder spätestens bei der Ankunft und Erledigung der Anmeldeformalitäten eine entsprechende Zustimmung eingeholt wurde.
c. Hunde dürfen auf dem Gelände und in dessen unmittelbarer Nähe nur an der Leine und unter Aufsicht des Besitzers geführt werden.
d. Bei Hunden der Kategorie „Beißhunde“ besteht sowohl Leinenpflicht als auch das Tragen eines Maulkorbs. Bei größeren Hunden kontaktieren Sie bitte vor Anreise die Rezeption, da Ihnen sonst der Aufenthalt in der Anlage nicht gestattet ist.
e. Es ist strengstens verboten, Tiere ohne Aufsicht des Eigentümers in der Hütte oder in Fahrzeugen/Anhängern zu lassen und die Möbel in den Hütten als Bett zu benutzen.
f. Die physiologischen Bedürfnisse Ihrer Tiere sollten außerhalb des Campingbereichs befriedigt werden. Eventuell vorhandene Exkremente sollten dann eingesammelt und in Behälter geworfen werden. Zu diesem Zweck können Sie spezielle Beutel oder Behälter verwenden, um die sich der Hundebesitzer kümmern muss.
g. Haustiere dürfen unter keinen Umständen öffentliche Einrichtungen und Bereiche wie öffentliche Toiletten, Sommerküchen, Aufenthaltsräume und Kinderspielplätze sowie den Schwimmbadbereich betreten.
h. Haustiere dürfen andere Menschen in keiner Weise stören.
i. Die Leitung des Resorts behält sich das Recht vor, Gäste, die sich nicht an die oben genannten Regeln halten, vom Gelände zu verweisen und insbesondere Personen, die gegen das Gesetz verstoßen, den zuständigen Behörden anzuzeigen.
X andere Regeln
a. Der Gast meldet dem Rezeptionspersonal etwaige Schäden, Ausfälle von Anlagen und Geräten sowie etwaige Nichteinhaltungen
diese Vorschriften.
b. Wenn bei der Kontrolle Folgendes festgestellt wird: Aufenthalt im Zentrum ohne Anmeldung, Aufstellen eines Zeltes oder Aufstellen eines Wohnwagens oder Wohnwagens ohne ordnungsgemäße Benachrichtigung, Erledigung physiologischer Bedürfnisse außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze, Waschen des Autos, Störung des Ruhe in der Nacht, Trennung des Stromanschlusses (für jede illegale Verbrauchsstelle Energie) wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 PLN erhoben
c. Bei Nichtzahlung der Rechnung gemäß Art. Abschnitt 670 Gemäß Art. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt der Wohnwagen, das Auto, das Zelt oder das Eigentum in den Zentren bis zur vollständigen Zahlung des Betrags, einschließlich der für die Unterbringung des Platzes erhobenen Gebühr, zurückbehalten.
XI Sicherheit und DSGVO
a. Wir informieren unsere Gäste darüber, dass es im Resort ein TVCC-Kamerasystem gibt. Die Datenerfassung und -verarbeitung erfolgt im Einklang mit geltendem Recht.
b. Überwachungsaufzeichnungen können die Grundlage dafür sein, Konsequenzen gegen Personen zu ziehen, die sich nicht an die Bestimmungen der in der Einrichtung geltenden Vorschriften halten.
c. Der Gast des Resorts stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 10. Mai 2018 (polnisches Gesetzblatt von 2018, Pos. 1000) durch den Resortmanager zu, tl. SEVEN SEAS sp. 81-506 Gdynia ul. Stryjska 24, für die Bedürfnisse, die zur Vervollständigung des Aufenthalts des Gastes im Resort erforderlich sind. Der Gast hat das Recht auf Auskunft und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten. Der Datenverwalter ist d. Diese Ordnung ist auf der Website unseres Zentrums verfügbar und kann an der Informationstafel am Eingang des Zentrums eingesehen werden.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Vorschriften und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Resort!
Łeba am 3. Januar 2022
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InterCamp’84 ist derzeit mit einer Fläche von fast 4 ha eine der größten Einrichtungen dieser Art in Łeba. Es befindet sich an einem einzigartigen Ort in Łeba zwischen dem Łebsko-See, den Dünen im Slowinzischen Nationalpark und der Ostsee.
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